Termin: Samstag, 26.April 2025
Start Herren: 09:45 – Start Damen: 10:45
Distanzen: Lauf 6,6km (4 Runden a`1,65km), Rad 31km (2 Runden), Lauf 3,3km (2 Runden)
WICHTIG BEIM RADABSCHNITT – der Wendepunkt für Runde 2 ist beim KREISVERKEHR – SIEHE WECHSELZONENPLAN UNTEN – NACH DER 2 RUNDE WIRD WIEDER IN DIE WZ GEFAHREN
Zeitplan
07:30 – 09:15 Nachnennung und Startnummernausgabe im FF Haus
08:40 – 09:30 CHECK IN Wechselzone
09:35 WETTKAMPFBESPRECHUNG – RACE BRIEFING
09:45 START Duathlon Classic MÄNNER
10:45 START Duathlon Classic DAMEN
11:08 Sieger Herren im Ziel Start/ Ziel
13:10 Letzter Teilnehmerin im Ziel Start/ Ziel
12:50 – 13:45 CHECK OUT Wechselzone
14:15 SIEGEREHRUNG FF Haus
Richtlinien: Es gilt die Sportordnung des ÖTRV 2025 – GÜLTIGE WETTKAMPFREGELN beachten!! – Achtung: Windschattenfahren VERBOTEN!!!
Wertungsklassen/ Nenngebühr: Das Nenngeld für den Einzel und Staffelbewerb beinhaltet keine Tageslizenz von EUR 16.-. Bei Vorlage der gültigen ÖTRV Jahreslizenz 2025 muss keine Tageslizenz bezahlt werden. Sonst bitte abgezählt mitbringen.
Wertungen gem. ÖTRV Klassen in der gültigen Fassung: Einzel jeweils m/w AK: U23/ 24-29/30-34/ 35-39/40-44/ 45-49/ 50-54/ 55-59/ 60-64/ 65-69/ 70-74/ 75-80/ 80+, Gesamt m/w getrennt; Staffel: m/w/mixed
Nenngebühr:
Einzel ONLINE: EUR 44.-/ Nachmeldung EUR 60.-
Staffel: ONLINE EUR 44.- / Nachmeldung EUR 60.-
Preise: Für die ersten 3 in jeder Wertungsklasse Sonderpreise: für die Gesamtsieger bei Damen und Herren im Einzelbewerb
Teilnahmebedingung:
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der:die Sportlerin zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer:in (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria): https://aktiv.nada.at
Der:die Veranstalter:in sowie der:die Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der NADA Austria steht auch als „MedApp“ für Android und IOS zur Verfügung.
Sollte für den:die teilnehmende:n Sportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Sportler:innen im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch allen anderen Sportler:innen wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Nähere Informationen finden Sie hier: www.nada.at/medizin/krankheit-oder-verletzung
Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Verlust oder Schäden an Gegenständen oder Verletzungen an Personen. Die Strecke ist gesichert und teilweise gesperrt. Mit der Einzahlung für die gegenständliche Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit den Haftungsbedingungen einverstanden. Für den Fall meiner Teilnahme erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren noch gegen die Stadtgemeinde Maissau oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen könnten. Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes!
Stand: 05.12.2024; Änderungen vorbehalten!!!