Die einmalige Herausforderung …als zusätzlichen Anreiz bieten wir wieder die Kombiwertung aus 2/4 Duathlon und Hauptlauf an.
Vorteil: Ermäßigte Startgebühr; ist nur eine Sonderwertung, jeder Teilnehmer ist selbstverständlich auch in der Wertung 2/4 Duathlon und Stadtlauf und bekommt auch das selbe Startpaket.
Nachstehend die speziellen Hinweise und die Anmeldegebühren der Kombiwertung.
Sonst gelten ALLE Bestimmungen bzw. Regeln der Bewerbe 2/4 Duathlon und Stadtlauf.
Termin: Samstag, 28. April 2018
Start/ Ziel: 11:00 Uhr für 2/4 Duathlon, Damen und Herren, HAUPTPLATZ
Start/ Ziel: 17:30 Uhr für Stadtlauf, Damen und Herren, HAUPTPLATZ
Distanzen Duathlon: Lauf 5,0km (2 Runden), Rad 24,0km (2 Runden), Lauf 2,5km (1 Runde)
Distanzen Stadtlauf: AK 20-65 10,0km (4 Runden) AK70-80+ 5km (2 Runden)
Veranstalter: SV Maissau, Sektion Lauf- und Radsport
Kontakt: Markus Gschwentner T: 0664-8119516 @ markus.gschwentner@lurs.at
Wertungsklassen/ Nenngebühr: Das Nenngeld beinhaltet die Tageslizenz von EUR 8.-. Bei Vorlage der gültigen ÖTRV Jahreslizenz 2018 wird die Tageslizenz beim 2/4 Duathlon zurückerstattet.
Ermäßigte Startgebühren im Vergleich zu 2 Einzelstarts
Es ist nur eine Anmeldung notwendig………HIER..
Wertungsklassen: M/W AK20/30/40/50/60/70
Nenngebühr: ALLE anderen AK M/W ONLINE: EUR 50.-/ Nachmeldung EUR 65.-
Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Verlust oder Schäden an Gegenständen oder Verletzungen an Personen. Die Strecke ist gesichert und teilweise gesperrt. Mit der Einzahlung für die gegenständliche Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit den Haftungsbedingungen einverstanden. Für den Fall meiner Teilnahme erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren noch gegen die Stadtgemeinde Maissau oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen könnten. Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes!